BETROFFENENBEIRAT REGENSBURG

Wir unterstützen und begleiten Opfer von Missbrauch in der Diözese Regensburg

BETROFFENENBEIRAT REGENSBURG

Wir unterstützen und begleiten

Opfer von Missbrauch in der Diözese Regensburg

Der Betroffenenbeirat Regensburg

2019 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die sogenannte "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz"


Darin wurde in Absatz 5. die strukturelle Beteiligung von Betroffenen festgeschrieben:

"5.1

Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteur_innen der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt. Sie sind insbesondere Mitglieder der Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der (Erz-)Diözesen und begleiten den Austausch der Kommissionen.


5.2

Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die Diözese zur Mitarbeit aufgerufen. Vorzugsweise geschieht die Begleitung durch die Einrichtung eines Betroffenenbeirats. ..."


Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet.


In seiner Zusammensetzung und in seiner Arbeit ist der Betroffenenbeirat Regensburg völlig unabhängig vom Bistum Regensburg. Es besteht keinerlei Weisungsgebundheit durch den Bischof oder seine Mitarbeiter.


Drei seiner Mitglieder sind außerdem Mitglieder in der "Unabhängigen Aufarbeitungskommission" (UAK) für den Bereich der Diözese Regensburg. Sie begleiten durch ihr besonderes Wissen die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum.

Der Betroffenenbeirat Regensburg

2019 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die sogenannte "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz"


Darin wurde in Absatz 5. die strukturelle Beteiligung von Betroffenen festgeschrieben:

Der Betroffenenbeirat Regensburg

2019 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz die sogenannte "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz"


Darin wurde in Absatz 5. die strukturelle Beteiligung von Betroffenen festgeschrieben:



"5.1

Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteur_innen der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt. Sie sind insbesondere Mitglieder der Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der (Erz-)Diözesen und begleiten den Austausch der Kommissionen.


5.2

Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die Diözese zur Mitarbeit aufgerufen. Vorzugsweise geschieht die Begleitung durch die Einrichtung eines Betroffenenbeirats. ..."


Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet.


In seiner Zusammensetzung und in seiner Arbeit ist der Betroffenenbeirat Regensburg völlig unabhängig vom Bistum Regensburg. Es besteht keinerlei Weisungsgebundheit durch den Bischof oder seine Mitarbeiter.


Drei seiner Mitglieder sind außerdem Mitglieder in der "Unabhängigen Aufarbeitungskommission" (UAK) für den Bereich der Diözese Regensburg. Sie begleiten durch ihr besonderes Wissen die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum.

"5.1

Menschen, die von sexuellem Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, sind wichtige Akteur_innen der Aufarbeitung und werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt. Sie sind insbesondere Mitglieder der Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der (Erz-)Diözesen und begleiten den Austausch der Kommissionen.


5.2

Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die Diözese zur Mitarbeit aufgerufen. Vorzugsweise geschieht die Begleitung durch die Einrichtung eines Betroffenenbeirats. ..."


Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet.


In seiner Zusammensetzung und in seiner Arbeit ist der Betroffenenbeirat Regensburg völlig unabhängig vom Bistum Regensburg. Es besteht keinerlei Weisungsgebundheit durch den Bischof oder seine Mitarbeiter.


Drei seiner Mitglieder sind außerdem Mitglieder in der "Unabhängigen Aufarbeitungskommission" (UAK) für den Bereich der Diözese Regensburg. Sie begleiten durch ihr besonderes Wissen die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum.



Unsere Mitglieder

Die Mitglieder des Betroffenen Beirates Regensburg wurden alle selbst zu Missbrauchsopfern durch Angehörige der katholischen Kirche. Als Betroffene wissen wir, wie es sich anfühlt, wenn man nach einem Missbrauch allein gelassen ist und einem nicht geglaubt wird. 

.

Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet. Aus den verschiedensten Arbeits- und Lebensbereichen kommend, bringen wir alle unsere individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in den Betroffenenbeirat ein. Jedes Mitglied hat intensive Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement.

.

Wir betrachten uns als eine besondere Gemeinschaft, deren Ziel es ist, Opfern von Missbrauch als Ansprechpartner oder als Begleiter zur Seite zu stehen.

.

1. Sprecherin des Beirats ist Josefa Schalk, 2. Sprecher Harald Schäfer.

Unsere Mitglieder

Die Mitglieder des Betroffenen Beirates Regensburg wurden alle selbst zu Missbrauchsopfern durch Angehörige der katholischen Kirche. Als Betroffene wissen wir, wie es sich anfühlt, wenn man nach einem Missbrauch allein gelassen ist und einem nicht geglaubt wird. 

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Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet. Aus den verschiedensten Arbeits- und Lebensbereichen kommend, bringen wir alle unsere individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in den Betroffenenbeirat ein. Jedes Mitglied hat intensive Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement.

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Wir betrachten uns als eine besondere Gemeinschaft, deren Ziel es ist, Opfern von Missbrauch als Ansprechpartner oder als Begleiter zur Seite zu stehen.

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1. Sprecherin des Beirats ist Josefa Schalk, 2. Sprecher Harald Schäfer.



Unsere Ziele

Wir setzen uns dafür ein, dass die kath. Kirche ihre Haltung zu dem unsäglichen Geschehen von sexuellem, physischem oder psychischem Missbrauch verändert.

.

Die Täter sollen einer gerechten Bestrafung zugeführt werden. Die Opfer dürfen zukünftig nicht mehr als Bittsteller gesehen werden, sondern als Menschen, denen Furchtbares und Unglaubliches widerfahren ist.

.

Unsere Arbeit gilt allen, die als Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, als Waisenkinder oder als Menschen mit Behinderung in die Not des Missbrauches kamen, ungeachtet ihrer Hautfarbe oder Herkunft.

.

Allen Betroffenen muss ihre Würde zurückgegeben und ihr Recht wiederhergestellt werden.

.

Wir stehen den Betroffenen, die sich mit ihren Fragen und Anliegen an uns wenden, als eine mögliche Anlaufstelle mit unserem Wissen zur Seite. Dabei sind wir weder eine Selbsthilfegruppe noch Psychologen oder Juristen. In diesen Fragen bitten wir Sie, sich an entsprechende Fachstellen zu wenden. Gerne sind wir behilflich, Ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln den Weg zu einer Aufarbeitung des geschehenen Missbrauchs aufzuzeigen und erste Schritte mit Ihnen zu gehen.

Unsere Ziele

Wir setzen uns dafür ein, dass die kath. Kirche ihre Haltung zu dem unsäglichen Geschehen von sexuellem, physischem oder psychischem Missbrauch verändert.

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Die Täter sollen einer gerechten Bestrafung zugeführt werden. Die Opfer dürfen zukünftig nicht mehr als Bittsteller gesehen werden, sondern als Menschen, denen Furchtbares und Unglaubliches widerfahren ist.

.

Unsere Arbeit gilt allen, die als Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, als Waisenkinder oder als Menschen mit Behinderung in die Not des Missbrauches kamen, ungeachtet ihrer Hautfarbe oder Herkunft.

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Allen Betroffenen muss ihre Würde zurückgegeben und ihr Recht wiederhergestellt werden.

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Wir stehen den Betroffenen, die sich mit ihren Fragen und Anliegen an uns wenden, als eine mögliche Anlaufstelle mit unserem Wissen zur Seite. Dabei sind wir weder eine Selbsthilfegruppe noch Psychologen oder Juristen. In diesen Fragen bitten wir Sie, sich an entsprechende Fachstellen zu wenden. Gerne sind wir behilflich, Ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln den Weg zu einer Aufarbeitung des geschehenen Missbrauchs aufzuzeigen und erste Schritte mit Ihnen zu gehen.



Auszug aus der Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG

für den

unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg

 

 

Präambel


Der unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg (BBR) gibt sich die folgende Geschäftsordnung im Wissen darum, dass es sich als lernendes Gremium versteht und zugleich ein Teil des Aufarbeitungsprozesses der Kirche ist.


Anliegen und Aufgabe dieses Gremiums ist:


  • Betroffenen Glauben zu schenken und Ihnen eine Stimme zu geben
  • unseren Beitrag zu leisten, dass über Missbrauch im kirchlichen Umfeld gesprochen wird
  • Bedingungen zu erreichen, die erlittenes Leid und Unrecht würdigen und anerkennen
  • unseren Beitrag zu Prävention von Missbrauch zu leisten


§ 1   Zusammensetzung des Betroffenenbeirats

 

(1)  Der Betroffenenrat (BBR) hat 11 gleichberechtigte Mitglieder und weitere Nachrücker. Wir, die Mitglieder, entscheiden durch einfache Mehrheit, wer von uns in welche Gremien entsendet wird. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Enthaltungen sind möglich. Der BBR ist ein vollständig unabhängiges Gremium und unterliegt keinen kirchlichen Anweisungen.

 

(2) Die Mitglieder des BBR wählen mit einfacher Mehrheit eine/n erste/n Sprecher/Sprecherin und eine/n zweite/n Sprecher/Sprecherin in offener Wahl. Enthaltungen sind möglich. Die Aufgabenverteilung des Sprechers / der Sprecherin wird zusammen mit den Mitgliedern des BBR besprochen.

 

(3)  Die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat Regensburg ist ein Ehrenamt, das persönlich wahrzunehmen ist. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen, unabhängigen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.


§2    Arbeitsweise und Leitlinien

 

(1) Unser Selbstverständnis ist partizipativ und basisdemokratisch. Wir verstehen uns als lernendes Gremium. Wir wollen Aktuelles aufgreifen und Informationen weitergeben. Wir bemühen uns um Transparenz von Entscheidungen, vertrauensvolle Kommunikation, einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und gegenseitigem Respekt. Jedes Mitglied ist berechtigt, jedoch niemand verpflichtet, sich zu einzelnen Themen oder Fragen zu äußern.

 

(2) Vorrangiges Medium ist der persönliche Austausch der Mitglieder. Darüber hinaus nutzen wir eine interne digitale Kommunikationsplattform als geschlossenes Forum, in der sich die Mitglieder beraten.

 

(3) Zu einzelnen Themen können nach Beschluss Arbeitsgruppen gebildet werden.

 

(4) Die Mitglieder informieren die anderen Mitglieder, wenn sie länger nicht erreichbar sind.

 

(5) Wir nehmen bei Bedarf Supervision oder auch Moderation in Anspruch. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Diözese Regensburg.


(...)

Auszug aus der Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG

für den

unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg

 

 

Präambel


Der unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg (BBR) gibt sich die folgende Geschäftsordnung im Wissen darum, dass es sich als lernendes Gremium versteht und zugleich ein Teil des Aufarbeitungsprozesses der Kirche ist.


Anliegen und Aufgabe dieses Gremiums ist:


  • Betroffenen Glauben zu schenken und Ihnen eine Stimme zu geben
  • unseren Beitrag zu leisten, dass über Missbrauch im kirchlichen Umfeld gesprochen wird
  • Bedingungen zu erreichen, die erlittenes Leid und Unrecht würdigen und anerkennen
  • unseren Beitrag zu Prävention von Missbrauch zu leisten


§ 1   Zusammensetzung des Betroffenenbeirats

 

(1)  Der Betroffenenrat (BBR) hat 11 gleichberechtigte Mitglieder und weitere Nachrücker. Wir, die Mitglieder, entscheiden durch einfache Mehrheit, wer von uns in welche Gremien entsendet wird. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Enthaltungen sind möglich. Der BBR ist ein vollständig unabhängiges Gremium und unterliegt keinen kirchlichen Anweisungen.

 

(2) Die Mitglieder des BBR wählen mit einfacher Mehrheit eine/n erste/n Sprecher/Sprecherin und eine/n zweite/n Sprecher/Sprecherin in offener Wahl. Enthaltungen sind möglich. Die Aufgabenverteilung des Sprechers / der Sprecherin wird zusammen mit den Mitgliedern des BBR besprochen.

 

(3)  Die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat Regensburg ist ein Ehrenamt, das persönlich wahrzunehmen ist. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen, unabhängigen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.


§2    Arbeitsweise und Leitlinien

 

(1) Unser Selbstverständnis ist partizipativ und basisdemokratisch. Wir verstehen uns als lernendes Gremium. Wir wollen Aktuelles aufgreifen und Informationen weitergeben. Wir bemühen uns um Transparenz von Entscheidungen, vertrauensvolle Kommunikation, einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und gegenseitigem Respekt. Jedes Mitglied ist berechtigt, jedoch niemand verpflichtet, sich zu einzelnen Themen oder Fragen zu äußern.

 

(2) Vorrangiges Medium ist der persönliche Austausch der Mitglieder. Darüber hinaus nutzen wir eine interne digitale Kommunikationsplattform als geschlossenes Forum, in der sich die Mitglieder beraten.

 

(3) Zu einzelnen Themen können nach Beschluss Arbeitsgruppen gebildet werden.

 

(4) Die Mitglieder informieren die anderen Mitglieder, wenn sie länger nicht erreichbar sind.

 

(5) Wir nehmen bei Bedarf Supervision oder auch Moderation in Anspruch. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Diözese Regensburg.


(...)

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