Der Betroffenenbeirat Regensburg
Die Einsicht der Kirche zur Aufarbeitung und die Geburtsstunde der Gremien UAK und BBR
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Seit Jahrhunderten lassen sich Kleriker ungestraft unzählige Verfehlungen und Straftaten zu Schulden kommen. Der Dunkelbereich der Kirche und der damit unausweichliche Widerstand in der Bevölkerung wurde so riesig, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2013 eine Studie zur Untersuchung von Missständen veranlasste. Ein Forschungsverbund aus Experten mehrerer universitärer Institute erstellte die sogenannte MHG Studie, benannt nach den beteiligten Institutionen in Mannheim, Heidelberg und Gießen. Ziel der Studie war es, sexuellen Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erfassen.
Die sehr umfangreiche Studie wurde am 25. September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Durch die belastenden Erkenntnisse entschied sich die Kirche zur Aufarbeitung. Zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz wurde deshalb eine gemeinsame Absichtserklärung, die sogenannte GemErk, verfasst und am 28.04.2020 veröffentlicht. Ziel der GemErk ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen, wobei ausdrücklich die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertisen verankert sind. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden. In der GemErk wird die Absicht für die Installation einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) und die Errichtung eines Betroffenenbeirats für jede Diözese festgelegt. Die Größe der Gremien orientiert sich dabei an der Größe der Bistümer. In beiderseitigem Einverständnis und in Anerkennung der Wichtigkeit der Gremienarbeit wird die unabdingbare Unabhängigkeit der beiden Gremien, der UAK und der BB, gegenüber der Kirche beschlossen, um authentische Aufarbeitungsergebnisse durch vollkommene Selbstständigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind in der GemErk weitere Regeln verankert, die sowohl für UAK und BB gelten, als auch für den Umgang dieser Gremien mit den Bischöfen ihrer jeweiligen Diözesen.
Als erstes unabhängiges Handeln erstellte der
Betroffenenbeirat Regensburg sein eigenes Gründungsdokument und veröffentlichte am 24. Dezember 2022 die Geschäftsordnung des Betroffenenbeirats Regensburg.
Der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR)
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Im Zuge der Erstellung des BBR haben sich die Mitglieder der UAK Regensburg sehr viele Gedanken gemacht. So sollte der BBR nicht ausschließlich durch Domspatzen besetzt werden, sondern - losgelöst von den überwältigend vielen Vorfällen bei den Regensburger Domspatzen, die in einer eigenen Studie im Vorfeld bereits aufgearbeitet wurden - durch Betroffene, deren Missbrauchserfahrungen unterschiedlich geartet waren. (z.B. Betroffene mit Vergangenheit in Heimen, Internaten oder anderen Orten von Missbrauchsgeschehen, Betroffene mit unterschiedlichen Missbrauchserfahrungen, Altersdivergenz) Da die Tätigkeiten im BBR von Menschen ausgeführt werden, deren sehr schmerzvolle Erlebnisse sie zu Betroffenen gemacht haben, besteht durch die Beiratsarbeit immer wieder die Möglichkeit, dass Momente oder Umstände an traumatische Erinnerungen rühren können. In diesem Bewusstsein machte es sich die UAK Regensburg deshalb zur Aufgabe, Kandidaten und Kandidatinnen mit besonderer Achtsamkeit und Feinfühligkeit auszuwählen. Das Bistum gewährleistet im Bedarfsfall dahingehend auch den Einsatz von externen Moderatoren und Supervisoren.
Weitere Hintergrundinformationen zur UAK Regensburg finden Sie hier.
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Selbstverständnis und Ziele des Betroffenenbeirats Regensburg
1) Der Beirat macht aufmerksam
Losgelöst vom Selbsthilfegedanken erinnert der Beirat durch Sein und Tun an Missbrauch jeglicher Art. (zu Prävention, Termine, Anlaufstellen, Presse, Buch des Monats)
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2) Der Beirat will die Brücke sein zwischen Betroffenen und Kirche
Er bietet als Anlaufstelle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu hören und in die richtigen Wege zu leiten. (zu Kontakt)
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3) Der Beirat will auf Fragen, besonders aus Betroffenenperspektive, Antworten vom Bistum hören und durch zielorientierte Maßnahmen präventiv wirksam sein
Die von der GemErk zugesicherte Unabhängigkeit vom Bistum gewährleistet eine völlig eigenständige Gremienarbeit, deren Ergebnisse gemeinsam mit dem Regensburger Bischof Voderholzer und der Präventionsbeauftragten Frau Dr. Judith Helmig besprochen, bearbeitet und umgesetzt werden. (zu Bischof Voderholzer)
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4) Der Beirat ist beharrlich und geduldig
Missbrauch in der Kirche ist vor allem deshalb möglich, weil die Kirchenstruktur durch ihr Machtgefüge viel Raum dafür lässt. Es ist die Aufgabe des Beirates, zusammen mit UAK und Bistum, unaufhörlich und überall zu hinterfragen, was durch Veränderung in Struktur und Vorschrift getan werden kann, um Missbrauch zu verhindern.
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5) Der Beirat setzt sich dafür ein, Gerechtigkeit für Betroffene wiederherzustellen
Als Anlaufstelle sortiert der Beirat die Anliegen von Betroffenen und leitet sie weiter an Fachstellen und andere kompetente Beratungspartner. Fallen Anliegen in den Handlungsbereich des Beirats, leitet er verantwortungsvoll die angemessenen Schritte ein, um die Anliegen zu bearbeiten. (zu Eslarn)
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6) Der Beirat fügt der Theorie der Prävention die Realität des Missbrauchs hinzu
Es ist die Macht der Opfer, nicht länger zu schweigen. Gemäß diesem Satz bestimmen die Betroffenen das Narrativ. Der Beirat und seine Mitglieder erzählen ihre Geschichten und verhindern das Schweigen und Vertuschen. (zu Prävention)
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7) Der Beirat ist das schlechte Gewissen der Kirche.
Die Beichte, Sakrament der Kirche, bedeutet aussprechen, zugeben, erkennen, einsehen und nachhaltig verändern. Diese Schritte gelten im Aufarbeitungsprozess sowohl für das Ganze als auch für den Umgang mit kleinsten Anliegen Betroffener.
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8) Der Beirat will Argumente hören, keine Predigten
Die Kirche muss in Anerkennung des erfahrenen Leids Betroffener durch wegweisende und zukunftsorientierte Veränderungen überzeugen. Darin begleitet und berät der Betroffenenbeirat das Bistum. Nur durch Veränderung kann wirkliche Aufarbeitung stattfinden. Der Beirat will keine sanften, beschwichtigende Reden hören, sondern Taten der Veränderung sehen. Nur die Betroffenen können die Täter und ihre Taten entschuldigen; allerdings nur, wenn die Täter ihre Schuld bekennen.
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9) Der Beirat besteht nicht aus Opfern, sondern aus Tatzeugen und Zeitzeugen
Vor diesen einst aus Scham stummen Zeugen muss die Kirche heute ihre Schuld gestehen und damit dem Schweigen ein Ende bereiten. Die Betroffenen sind Zeugen der schlimmen Taten und der Zeit, in der sie geschahen. Sie setzen das Narrativ.
10) Der Beirat reflektiert, der Beirat ist keine Selbsthilfegruppe
Mit seinem Schicksal immer wieder konfrontiert zu werden ist bedrückend. Natürlich geschieht das in internen und intimen Momenten, aber das Bekenntnis zu verkünden, betroffen zu sein, gehört zur Glaubwürdigkeit eines Betroffenengremiums und den damit verbundenen Aufgaben: Unterschiedliche Leiderfahrungen und unterschiedliche Altersstufen beim Erleiden der Taten verändern Lebenswege nachhaltig und schwerwiegend. Die Beiratsarbeit bedeutet, dieser ständig mitlaufenden Begleiterscheinung wieder und wieder zu begegnen und sich ihr zu stellen.
Der Betroffenenbeirat Regensburg
Die Einsicht der Kirche zur Aufarbeitung und die Geburtsstunde der Gremien UAK und BBR
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Seit Jahrhunderten lassen sich Kleriker ungestraft unzählige Verfehlungen und Straftaten zu Schulden kommen. Der Dunkelbereich der Kirche und der damit unausweichliche Widerstand in der Bevölkerung wurde so riesig, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2013 eine Studie zur Untersuchung von Missständen veranlasste. Ein Forschungsverbund aus Experten mehrerer universitärer Institute erstellte die sogenannte MHG Studie, benannt nach den beteiligten Institutionen in Mannheim, Heidelberg und Gießen. Ziel der Studie war es, sexuellen Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erfassen.
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Die sehr umfangreiche Studie wurde am 25. September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Durch die belastenden Erkenntnisse entschied sich die Kirche zur Aufarbeitung. Zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz wurde deshalb eine gemeinsame Absichtserklärung, die sogenannte GemErk, verfasst und am 28.04.2020 veröffentlicht. Ziel der GemErk ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen, wobei ausdrücklich die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertisen verankert sind. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden. In der GemErk wird die Absicht für die Installation einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) und die Errichtung eines Betroffenenbeirats für jede Diözese festgelegt. Die Größe der Gremien orientiert sich dabei an der Größe der Bistümer. In beiderseitigem Einverständnis und in Anerkennung der Wichtigkeit der Gremienarbeit wird die unabdingbare Unabhängigkeit der beiden Gremien, der UAK und der BB, gegenüber der Kirche beschlossen, um authentische Aufarbeitungsergebnisse durch vollkommene Selbstständigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind in der GemErk weitere Regeln verankert, die sowohl für UAK und BB gelten, als auch für den Umgang dieser Gremien mit den Bischöfen ihrer jeweiligen Diözesen.
Als erstes unabhängiges Handeln erstellte der Betroffenenbeirat Regensburg sein eigenes Gründungsdokument und veröffentlichte am 24. Dezember 2022 die Geschäftsordnung des Betroffenenbeirats Regensburg.
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Der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR)
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Im Zuge der Erstellung des BBR haben sich die Mitglieder der UAK Regensburg sehr viele Gedanken gemacht. So sollte der BBR nicht ausschließlich durch Domspatzen besetzt werden, sondern - losgelöst von den überwältigend vielen Vorfällen bei den Regensburger Domspatzen, die in einer eigenen Studie im Vorfeld bereits aufgearbeitet wurden - durch Betroffene, deren Missbrauchserfahrungen unterschiedlich geartet waren. (z.B. Betroffene mit Vergangenheit in Heimen, Internaten oder anderen Orten von Missbrauchsgeschehen, Betroffene mit unterschiedlichen Missbrauchserfahrungen, Altersdivergenz) Da die Tätigkeiten im BBR von Menschen ausgeführt werden, deren sehr schmerzvolle Erlebnisse sie zu Betroffenen gemacht haben, besteht durch die Beiratsarbeit immer wieder die Möglichkeit, dass Momente oder Umstände an traumatische Erinnerungen rühren können. In diesem Bewusstsein machte es sich die UAK Regensburg deshalb zur Aufgabe, Kandidaten und Kandidatinnen mit besonderer Achtsamkeit und Feinfühligkeit auszuwählen. Das Bistum gewährleistet im Bedarfsfall dahingehend auch den Einsatz von externen Moderatoren und Supervisoren.
Weitere Hintergrundinformationen zur
UAK Regensburg finden Sie
hier.
Unsere Mitglieder
Die Mitglieder des Betroffenen Beirates Regensburg wurden alle selbst zu Missbrauchsopfern durch Angehörige der katholischen Kirche. Als Betroffene wissen wir, wie es sich anfühlt, wenn man nach einem Missbrauch allein gelassen ist und einem nicht geglaubt wird.
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Der Betroffenenbeirat Regensburg hat sich nach einem in der Kirche einmaligen Auswahlverfahren durch eine unabhängige Auswahlkommission am 11. Juni 2022 in Regensburg gegründet. Aus den verschiedensten Arbeits- und Lebensbereichen kommend, bringen wir alle unsere individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in den Betroffenenbeirat ein. Jedes Mitglied hat intensive Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement.
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Wir betrachten uns als eine besondere Gemeinschaft, deren Ziel es ist, Opfern von Missbrauch als Ansprechpartner oder als Begleiter zur Seite zu stehen.
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1. Sprecherin des Beirats ist Josefa Schalk, 2. Sprecher Harald Schäfer.
Unsere Ziele
Wir setzen uns dafür ein, dass die kath. Kirche ihre Haltung zu dem unsäglichen Geschehen von sexuellem, physischem oder psychischem Missbrauch verändert.
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Die Täter sollen einer gerechten Bestrafung zugeführt werden. Die Opfer dürfen zukünftig nicht mehr als Bittsteller gesehen werden, sondern als Menschen, denen Furchtbares und Unglaubliches widerfahren ist.
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Unsere Arbeit gilt allen, die als Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, als Waisenkinder oder als Menschen mit Behinderung in die Not des Missbrauches kamen, ungeachtet ihrer Hautfarbe oder Herkunft.
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Allen Betroffenen muss ihre Würde zurückgegeben und ihr Recht wiederhergestellt werden.
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Wir stehen den Betroffenen, die sich mit ihren Fragen und Anliegen an uns wenden, als eine mögliche Anlaufstelle mit unserem Wissen zur Seite. Dabei sind wir weder eine Selbsthilfegruppe noch Psychologen oder Juristen.
In diesen Fragen bitten wir Sie, sich an entsprechende Fachstellen zu wenden.
Gerne sind wir behilflich, Ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln den Weg zu einer Aufarbeitung des geschehenen Missbrauchs aufzuzeigen und erste Schritte mit Ihnen zu gehen.
Chronologie der Geschehnisse
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Auszug aus der Geschäftsordnung
GESCHÄFTSORDNUNG
für den
unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg
Präambel
Der unabhängige Betroffenenbeirat im Bistum Regensburg (BBR) gibt sich die folgende Geschäftsordnung im Wissen darum, dass es sich als lernendes Gremium versteht und zugleich ein Teil des Aufarbeitungsprozesses der Kirche ist.
Anliegen und Aufgabe dieses Gremiums ist:
- Betroffenen Glauben zu schenken und Ihnen eine Stimme zu geben
- unseren Beitrag zu leisten, dass über Missbrauch im kirchlichen Umfeld gesprochen wird
- Bedingungen zu erreichen, die erlittenes Leid und Unrecht würdigen und anerkennen
- unseren Beitrag zu Prävention von Missbrauch zu leisten
§ 1 Zusammensetzung des Betroffenenbeirats
(1) Der Betroffenenrat (BBR) hat 11 gleichberechtigte Mitglieder und weitere Nachrücker. Wir, die Mitglieder, entscheiden durch einfache Mehrheit, wer von uns in welche Gremien entsendet wird. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder. Enthaltungen sind möglich. Der BBR ist ein vollständig unabhängiges Gremium und unterliegt keinen kirchlichen Anweisungen.
(2) Die Mitglieder des BBR wählen mit einfacher Mehrheit eine/n erste/n Sprecher/Sprecherin und eine/n zweite/n Sprecher/Sprecherin in offener Wahl. Enthaltungen sind möglich. Die Aufgabenverteilung des Sprechers / der Sprecherin wird zusammen mit den Mitgliedern des BBR besprochen.
(3) Die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat Regensburg ist ein Ehrenamt, das persönlich wahrzunehmen ist. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen, unabhängigen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
§2 Arbeitsweise und Leitlinien